Identifikation der Dienstleister vollständig. Prüfen des Schutzniveaus erfolgt und dokumentiert. Notwendige Vereinbarung schriftlich mit dem Dienstleister geschlossen.
Falsch liegt, wer meint, der Vorgang sei nun abgeschlossen. In regelmäßigen Abständen müssen Sie sich jetzt von dem Erhalt oder der Verbesserung des Schutzniveaus Ihres Dienstleisters überzeugen. Die Prüfung muss ebenfalls wieder nachvollziehbar und belegbar dokumentiert werden. Wir unterstützen Sie weiterhin:
Im Sinne der Art. 28 DSGVO und Art. 32 DSGVO führen wir die notwendigen Nachprüfungen der Schutzmaßnahmen (TOM) Ihrer Dienstleister für Sie durch (je nach Schutzbedarf alle 12, 24 oder 36 Monate) und führen die notwendige Dokumentation für Sie.
Wie übrigens alle notwendigen Dokumentationen und Arbeitsschritte werden auch die Nachprüfungen in einem komfortablen Online-Projekttool festgehalten. Hierauf haben Sie und wir gemeinsam Zugriff. Der Stand der Dinge ist jederzeit einsehbar.
Und sollte mal die Schutzbehörde Einsicht haben wollen – online ist das einfacher als in Papierform.