Alle von Art. 28 DSGVO betroffenen Dienstleister sind nun bekannt. Das Schutzniveau ist geprüft und ausreichend vorhanden. Nun kommt Schritt 3 der Auftragsverarbeitung: die schriftliche Vereinbarung.
Hier kann viel falsch gemacht werden. Übersehen Sie einen Regelungspunkt, den die DSGVO vorsieht, spricht man von einer fehlerhaften Auftragsverarbeitung. Diese ist für Unternehmen mit einem Bußgeld risikobehaftet. Auch die Nutzung der zahlreichen im Internet auffindbaren Vorlagen zur Auftragsverarbeitung können davor nicht bewahren. Viele dieser Vorlagen sind veraltet, unvollständig oder mit Regelungen versehen, die nicht DSGVO konform sind. Daher kommen wir jetzt wieder für Sie ins Spiel!
Stressfrei vereinbaren Sie die Auftragsverarbeitung mittels der von uns zur Verfügung gestellten Vorlagen zur Auftragsverarbeitung oder EU Standardvertragsklauseln – national, EU- und weltweit.
Die unterschriebenen Vereinbarungen stellen wir erneut in das Online Projekttool ein – so behalten Sie jederzeit die Übersicht und wir können Nachprüfungen gemeinsam mit Ihnen nachhalten.